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Teilnahmebedingungen
Veranstaltungen, Camps, Seminare

  1. Veranstalter, der auf den Seiten der Young Business School angebotenen Veranstaltungen, Camps und Seminare ist die  Institut für Jugendmanagement GmbH  (siehe Impressum)

    Genauere Firmenangaben können dem verlinkten Impressum entnommen werden.

     

  2. Die Anmeldung ist dann für den Teilnehmer verbindlich, wenn die Anmeldung eingegangen ist und dem Teilnehmer schriftlich bestätigt wurde.
     

  3. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Der Teilnehmerbetrag wird dann zu 100% erstattet; weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
     

  4. Die Leistungen beschränken sich auf die in der Ausschreibung angegebenen Punkte.
     

  5. Ein Rücktritt von der Veranstaltung muss ausschließlich schriftlich erfolgen. Erfolgt der Rücktritt weniger als zehn Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 10%, weniger als fünf Wochen werden 25%, weniger als 14 Tage werden 50% und weniger als 3 Tage werden 100% des Teilnehmerbetrages als Kostendeckung einbehalten. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung steht jedem frei.
     

  6. Bis zum Reisebeginn kann ein Teilnehmer noch durch einen Dritten ersetzt werden. Allerdings kann der Veranstalter dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Anforderungen der Freizeit nicht genügt.
     

  7. Den Anordnungen der Betreuer ist Folge zu leisten. Verstöße des Teilnehmers durch grobes ordnungswidriges Verhalten können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Alle anfallenden Kosten sind vom Reiseteilnehmer zu tragen.
     

  8. Der Veranstalter ist dazu berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Reiseantritt den Reisevertrag zu kündigen, wenn die Reise durch höhere Gewalt oder sonstige, vom Veranstalter nicht zu vertretene Umstände, wie z.B. Katastrophen, Krieg usw. beeinträchtigt oder nicht durchgeführt werden kann. Der Veranstalter zahlt den anteiligen Reisepreis zurück, der sich aufgrund nicht genutzter Drittleistungen und nach Abzug der eigenen Aufwendungen ergibt.
     

  9. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen. Die Reiseleitung wird versuchen, die Beanstandungen vor Ort zu beheben. Gelingt dies nicht, muss eine Niederschrift zwischen Reiseleitung und dem Teilnehmer angefertigt werden. Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Mögliche Ansprüche sind in schriftlicher Form direkt über den Veranstalter geltend zu machen. Alle Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Freizeit vorgebracht werden. Es gilt der Poststempel.
     

  10. Es besteht für alle Teilnehmer die Pflicht, das von der Veranstaltung zugesandte Notfallformular und das Personalblatt vollständig und richtig auszufüllen. Im Unterlassungsfall, z.B. bei bekannten Infektionskrankheiten, ist eine Haftung für den Veranstalter ausgeschlossen.
     

  11. Die jeweilige Bankverbindung ist der Anmeldebestätigung zu entnehmen.

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